Die Bürgeranhörung vom 13. Juni 1971 leitete das absolute Ende der Eigenständigkeit von Reinhardsachsen ein:

Auf die Frage „Ich wünsche mir die Eingliederung der Gemeinde Reinhardsachsen in die Stadt Walldürn“ gaben bei 87 stimmberechtigten Einwohnern 71 Personen ihre Stimme ab (83,9 %). Davon stimmten 57 mit Ja, 13 mit Nein und es gab eine Enthaltung. Da über die Hälfte der Wahlberechtigten ihre Stimme abgaben, war der Bürgerentscheid gemäß § 21, Abs. 6 der Gemeindeordnung rechtmäßig zustande gekommen. Damit etablierte sich Reinhardsachsen zum ersten Stadtteil von Walldürn mit damals 139 Einwohnern. Walldürn hatte dagegen deren 7982. Walldürn versprach sich dadurch Mehrzuweisungen von jährlich 300.000 Mark, die vollständig im neuen Stadtteil investiert werden sollten.

Die Eingemeindung erfolgt zum 1. Juli 1971. Reinhardsachsen bekam zusätzlich in der laufenden Legislaturperiode zwei Stadträte zugesprochen, während Bürgermeister Ballweg mit gleichem Datum zum Ortsvorsteher ernannt worden ist.

Wenig später folgten die Nachbargemeinden Gottersdorf und Wettersdorf, ebenfalls freiwillig.

Eine weitere Abstimmung über eine freiwillige Eingemeindung Anfang 1974 stießen sowohl in Gerolzahn, Glashofen-Neusaß als auch in Kaltenbrunn auf Ablehnung, sodass diese Gemeinden per Gesetz zum 1. Januar 1975 eingemeindet wurden. Aus diesem Grunde wurde Kaltenbrunn der Ortschaft Reinhardsachsen zugeschlagen und Gerolzahn bildet mit Glashofen-Neusaß seit jener Zeit eine Ortschaft.

Quelle: Heimatbuch Reinhardsachsen. Recherchiert von Willi Gehrig aus den Gemeindeakten