Stadtjäger kann bei Problemen mit Wildtieren auf Hausgrundstücken helfen

Seit 2022 gibt es gem. Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) die Möglichkeit, einen Stadtjäger einzusetzen. Dieser muss eine spezielle Zusatzausbildung im Umgang mit Wildtieren im Siedlungsraum absolviert haben und ist berechtigt, innerhalb befriedeter Bezirke z.B. auf Hausgrundstücken und in privaten Gärten, bei Problemen mit Wildtieren z.B. Marder, Waschbären und Füchsen tätig zu werden.
Ein Jagdpächter aus Walldürn hat sich bereit erklärt diesen Dienst zu begleiten.
Wer die Hilfe des „Stadtjägers“ benötigt, kann sich hierzu demnächst auf der Homepage der Stadt Walldürn informieren. Eine Preisliste wird dort hinterlegt.
Die Kosten des Einsatzes trägt der Auftraggeber. Die Abrechnung der Kosten erfolgt über die Stadt Walldürn.

Grundsätzlich sollten Wildtiere nicht angelockt werden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

Waschbären, Füchse & Co. sind faszinierende Tiere, können am Haus aber schnell zur Plage werden und große Schäden verursachen. Deshalb gilt:

• Futter (z.B. Katzenfutter) und Mülltonnen nie offen stehen lassen

• Obst rechtzeitig ernten und Fallobst einsammeln

• Kompost abdecken

• Dachböden, Schuppen und Kellerfenster sichern

So bleibt die Nachbarschaft für uns alle angenehm – und die Wildtiere bleiben dort, wo sie hingehören: in der Natur.

Ortschaftsratsitzung am 23. September

Am 23. September 2025 findet um 20:00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus in Reinhardsachsen, unsere nächste öffentliche Ortschaftsratsitzung statt.

Aufgrund der eingebrachten Petition unserer Einwohner wird ein Mitarbeiter der KWiN an der Sitzung teilnehmen und für Informationen und Fragen bezüglich der ab 2026 wegfallenden Grüngutsammlung („Sommerbringaktion“) zur Verfügung stehen.

“Spatenstich“ zu der 1. Baumaßnahme am 22. September um 15.30 Uhr

Am 22. September erfolgt um 15:30 Uhr der „Spatenstich“ der 1. Baumaßnahme unserer Dorfflurbereinigung. Treffpunkt ist an der Bushaltestelle Erholungspark in Reinhardsachsen.

Minister Peter Hauk wird auch dabei sein und die erste Baumaßnahme mit uns eröffnen.

Lasst uns den Beginn unserer Dorfflurbereinigung gemeinsam feiern!

Die Straßensperrung wird voraussichtlich bereits ab dem 15. September erfolgen.

Gute Nachrichten: Die 1. Baumaßnahme unserer Dorfflurbereinigung startet in Woche 39 oder 40

Die erste Maßnahme unserer Dorfflurbereinigung wird, nach Information der ausführenden Firma, in Woche 39 oder 40 (ab ca. 22. September 2025) starten
Die Gemeindeverbindungsstraße Reinhardsachsen-Glashofen wird von der Bushaltestelle Erholungspark bis Glashofen ausgebaut.
Dazu wird es bis ca. Ende Dezember 2025 eine Vollsperrung geben.

Der Ausbau der restlichen Bergstraße erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, da die Tiefbau-Kanalsanierung vorgelagert erfolgen muss und hierzu noch keine Förderung beantragt werden konnte.

Anne gewinnt erneut die Deutsche Meisterschaft im Florettfechten

Großer Grund zur Freude in Reinhardsachsen: Unsere aus dem Ort stammende Top-Fechterin Anne Kleibrink, geb. Sauer, hat sich zum 13. Mal den Titel der Deutschen Meisterin gesichert!

Mit ihrer herausragenden Technik, taktischer Raffinesse und unermüdlichem Ehrgeiz setzte sie sich gegen die Konkurrenz durch.
Der jüngste Erfolg reiht sich ein in eine lange Liste internationaler Erfolge, darunter Podiumsplätze bei Grand Prix-Turnieren in Washington, Turin und Shanghai sowie eine starke Platzierung bei den Olympischen Spielen 2024.

Wir Reinhardsachsener sind stolz auf dich!

Wir gratulieren Anne herzlich zu diesem weiteren Meistertitel und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg auf und neben der Planche!

Friedhofssatzung

Der Gemeinderat Walldürn hat bei seiner letzten Sitzung eine neue, ab 01.10.2025 gültige, Friedhofssatzung verabschiedet. Die Gebühren wurden dabei an die Kostenentwicklung angepasst.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage gab es leider seitens Gemeinderat keine Zustimmung mehr zu der Fortführung unsere Sonderregelung (Sonderpreis) in Reinhardsachsen, für die Verlängerung von Dreier-Grabstätten. Ab dem 01.10.2025 gelten damit im gesamten Stadtgebiet die höheren Gebührensätze.

Die neue Friedhofssatzung kann über die Homepage der Stadt Walldürn abgerufen werden.

Der Frankenbrunnen fließt

Landratsamt schränkt Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern bis 30. September 2025 ein

Aufgrund der Niedrigwasserlage hat das Landratsamt die Ausübung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern – mit Ausnahme des Neckars – ab 14. Juli bis einschließlich 30. September 2025 beschränkt. Dies bezieht sich auf die Wasserentnahme für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft oder den Gartenbau mit Hilfe technischer Geräte wie beispielsweise Pumpen, Vakuumfässern oder Schläuchen. Das Verbot betrifft auch solche Wasserentnahmeerlaubnisse, die entsprechende Einschränkungen enthalten.

Weiterhin erlaubt bleibt nur das Schöpfen in geringen Mengen mit Handgefäßen, Gießkannen oder Eimern durch Privatpersonen. Bei Niederschlägen wird empfohlen, diese mit entsprechenden Regenfässern, Zisternen oder Ähnlichem aufzufangen.

An den Landespegeln im Kreisgebiet sind die Abflüsse in den Fließgewässern fast alle unter den jeweiligen mittleren Niedrigwasserabfluss (MNQ) gefallen bzw. werden diesen in den nächsten Tagen erreichen. Regnet es weiterhin nicht oder nicht ergiebig genug, müssen weitere Maßnahmen erlassen werden. 

Das Landratsamt setzt in erster Linie auf die Einsicht der Wassernutzer sowie einen sparsamen Umgang mit der Ressource durch die Bevölkerung. Unerlaubte Wasserentnahmen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Die Rechtsverordnung kann auf der Webseite des Landratsamtes unter der Rubrik „Kreisrecht/Bekanntmachungen/Umwelt-Recht_Untere Wasserbehörde“ eingesehen werden.

Dorfflurbereinigung Reinhardsachsen/Kaltenbrunn

Das Landesamt für Geoinformationen und Landentwicklung Baden-Württemberg hat den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderungen, Verlegung oder Einziehung vorhandene Anlagen genehmigt.

Die ersten Baumaßnahme (Gemeindeverbindungsstraße Reinhardsachsen-Glashofen) sollen noch 2025 beginnen.

Weiterführende Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung unter: www.lgl-bw.de/4588

Katzenschutzverordnung

Am 26. September 2025 tritt die durch den Gemeinderat verabschiedete Katzenschutzverordnung für das gesamte Stadtgebiet in Kraft. Ziel der Verordnung ist es, das unkontrollierte Vermehren von freilaufenden Katzen einzudämmen und den Tierschutz nachhaltig zu stärken.

Mit Inkrafttreten der Verordnung sind Katzenhalter verpflichtet, freilaufende Katzen kastrieren, eindeutig kennzeichnen und registrieren zu lassen. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass sich herrenlose Katzen weitervermehren und somit gesundheitlichen Risiken sowie dem Leid unversorgter Tiere entgegenwirken.

Die Katzenschutzverordnung sieht folgende Maßnahmen vor:

·         Kastration der freilaufenden Katze durch einen Tierarzt,

·         Kennzeichnung mittels Mikrochip gemäß ISO-Norm oder durch eine Ohrtätowierung,

·         Registrierung im kostenfreien Haustierregister von Tasso e.V. oder beim Deutschen Tierschutzbund (FINDEFIX).

Die Stadt Walldürn kann den Nachweis über die Kastration und Registrierung auf Verlangen einfordern. Zusätzlich ist es der Stadt oder einem von ihr beauftragten Dritten gestattet, Katzen in Obhut zu nehmen, diese zu kastrieren, zu kennzeichnen und zu registrieren.

Das vom Tierschutzverein Mosbach betriebene Tierheim in Dallau hat zudem kaum noch ausreichende Kapazitäten, um die Massen an Katzen aufzunehmen, zumal die Vermittlungszahlen aufgrund des großen privaten Angebots an Babykatzen nicht Schritt halten können. Im Schnitt wird eine Katze zwei Mal im Jahr trächtig mit etwa fünf Jungen, die nach einem halben Jahr geschlechtsreif werden und sich dann ebenfalls weiter vermehren.

Die Stadt appelliert an alle Katzenhalter, sich rechtzeitig auf die neuen Vorgaben einzustellen und die Maßnahmen fristgerecht umzusetzen.