In den vergangenen Tagen wurden oberhalb vom Erholungspark Madonnenländchen mehrfach Gemüse- und Küchenabfälle (Karottenreste, Salatblätter und Schalen) entdeckt, die offenbar in der Natur entsorgt wurden. Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass die Ablagerung solcher Abfälle im Außenbereich nicht erlaubt ist.
Warum ist das verboten?
Auch wenn es sich um pflanzliche und vermeintlich „natürliche“ Abfälle handelt, gelten sie rechtlich als Bio-Abfall und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Bei Ablagerungen in Wald, Feld und Wiesen handelt es sich um illegale Müllentsorgung. Die Natur wird dadurch belastet, Tiere werden angelockt und es können sich unerwünschte Pflanzenarten ausbreiten.
Auswirkungen auf Natur und Tiere
• Einschleppung der Schweinepest
• Anlocken von Füchsen, Wildschweinen, Waschbären und Ratten
• mögliche Verbreitung fremder Pflanzen oder Krankheiten
• optische Beeinträchtigung von Landschaft und Wanderwegen
Richtige Entsorgung
Bio-Abfälle gehören in die Biotonne, auf den eigenen Kompost oder – falls vorhanden – zu entsprechenden Sammelstellen. Die Entsorgung in der freien Natur stellt einen Verstoß gegen geltende Abfall- und Naturschutzbestimmungen dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, auf eine korrekte Entsorgung zu achten.
