Sicherheit im Erholungspark: Begehung zur Verbesserung der Rettungswege

Feuerwehr, Geschäftsführung und Ortsvorsteher nehmen mögliche Gefahrenstellen unter die Lupe

Im Rahmen einer gemeinsamen Begehung des Erholungsparks durch Vertreter der Feuerwehr, die Geschäftsführerin der Erholungspark Madonnenländchen GmbH sowie dem Ortsvorsteher wurden verschiedene Gefahrenstellen aufgenommen, die im Ernstfall zu erheblichen Behinderungen bei Rettungseinsätzen führen können.

Im Mittelpunkt der Begehung stand insbesondere die uneingeschränkte Befahrbarkeit der Wege für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und anderer Hilfsorganisationen.

Dabei wurde festgestellt, dass überhängende Äste, Bäume und ausladende Sträucher / Hecken an mehreren Stellen die Durchfahrt erheblich einschränken. Besonders für größere und höhere Einsatzfahrzeuge können diese Hindernisse zum Problem werden. Auch Steine und andere Gegenstände entlang der Fahrbahnränder erschweren teilweise die Zufahrt und das Rangieren.

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Fahrwege einschließlich des erforderlichen seitlichen und oberen Lichtraumprofils dauerhaft freigehalten werden. Insbesondere überhängende Bepflanzungen müssen ausreichend zurückgeschnitten werden. Dabei ist auch seitlich der Fahrbahndecke auf jeder Fahrbahnseite ein notwendiger Freiraum von in der Regel 75 cm möglichst freizuhalten.

Im Notfall zählt jede Minute! Bereits kleinere Hindernisse können dazu führen, dass Rettungsfahrzeuge ihre Einsatzorte nur verzögert oder im schlimmsten Fall überhaupt nicht erreichen können. Dies kann insbesondere bei Bränden oder medizinischen Notfällen schwerwiegende Folgen haben.

Die bei der Begehung festgestellten Gefahrenstellen wurden dokumentiert. Einige Beispiele sind auf den nachfolgenden Bildern dargestellt.

Die Geschäftsführung der Erholungspark Madonnenländchen GmbH wird die betroffenen Bewohnerinnen und Bewohner entsprechend informieren und darum bitten, die festgestellten Hindernisse zeitnah zu beseitigen. Hierzu zählen insbesondere der Rückschnitt überhängender Bäume und Sträucher sowie die Entfernung von Steinen und sonstigen Gegenständen, die die Befahrbarkeit der Wege beeinträchtigen.

Die Sicherheit aller Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Besucher des Erholungsparks hat oberste Priorität.

Alle Grundstückseigentümer und Bewohner werden daher gebeten, auch eigenständig auf eine ausreichende Freihaltung der Zufahrtswege zu achten.