Stadtjäger kann bei Problemen mit Wildtieren auf Hausgrundstücken helfen

Seit 2022 gibt es gem. Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) die Möglichkeit, einen Stadtjäger einzusetzen. Dieser muss eine spezielle Zusatzausbildung im Umgang mit Wildtieren im Siedlungsraum absolviert haben und ist berechtigt, innerhalb befriedeter Bezirke z.B. auf Hausgrundstücken und in privaten Gärten, bei Problemen mit Wildtieren z.B. Marder, Waschbären und Füchsen tätig zu werden.
Ein Jagdpächter aus Walldürn hat sich bereit erklärt diesen Dienst zu begleiten.
Wer die Hilfe des „Stadtjägers“ benötigt, kann sich hierzu demnächst auf der Homepage der Stadt Walldürn informieren. Eine Preisliste wird dort hinterlegt.
Die Kosten des Einsatzes trägt der Auftraggeber. Die Abrechnung der Kosten erfolgt über die Stadt Walldürn.

Grundsätzlich sollten Wildtiere nicht angelockt werden. Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:

Waschbären, Füchse & Co. sind faszinierende Tiere, können am Haus aber schnell zur Plage werden und große Schäden verursachen. Deshalb gilt:

• Futter (z.B. Katzenfutter) und Mülltonnen nie offen stehen lassen

• Obst rechtzeitig ernten und Fallobst einsammeln

• Kompost abdecken

• Dachböden, Schuppen und Kellerfenster sichern

So bleibt die Nachbarschaft für uns alle angenehm – und die Wildtiere bleiben dort, wo sie hingehören: in der Natur.

Dorfflurbereinigung Reinhardsachsen/Kaltenbrunn

Das Landesamt für Geoinformationen und Landentwicklung Baden-Württemberg hat den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderungen, Verlegung oder Einziehung vorhandene Anlagen genehmigt.

Die ersten Baumaßnahme (Gemeindeverbindungsstraße Reinhardsachsen-Glashofen) wird Ende 2025 abgeschlossen.

Weiterführende Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung unter: Informationen zum Flurbereinigungsverfahren

Katzenschutzverordnung

Am 26. September 2025 tritt die durch den Gemeinderat verabschiedete Katzenschutzverordnung für das gesamte Stadtgebiet in Kraft. Ziel der Verordnung ist es, das unkontrollierte Vermehren von freilaufenden Katzen einzudämmen und den Tierschutz nachhaltig zu stärken.

Mit Inkrafttreten der Verordnung sind Katzenhalter verpflichtet, freilaufende Katzen kastrieren, eindeutig kennzeichnen und registrieren zu lassen. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass sich herrenlose Katzen weitervermehren und somit gesundheitlichen Risiken sowie dem Leid unversorgter Tiere entgegenwirken.

Die Katzenschutzverordnung sieht folgende Maßnahmen vor:

·         Kastration der freilaufenden Katze durch einen Tierarzt,

·         Kennzeichnung mittels Mikrochip gemäß ISO-Norm oder durch eine Ohrtätowierung,

·         Registrierung im kostenfreien Haustierregister von Tasso e.V. oder beim Deutschen Tierschutzbund (FINDEFIX).

Die Stadt Walldürn kann den Nachweis über die Kastration und Registrierung auf Verlangen einfordern. Zusätzlich ist es der Stadt oder einem von ihr beauftragten Dritten gestattet, Katzen in Obhut zu nehmen, diese zu kastrieren, zu kennzeichnen und zu registrieren.

Das vom Tierschutzverein Mosbach betriebene Tierheim in Dallau hat zudem kaum noch ausreichende Kapazitäten, um die Massen an Katzen aufzunehmen, zumal die Vermittlungszahlen aufgrund des großen privaten Angebots an Babykatzen nicht Schritt halten können. Im Schnitt wird eine Katze zwei Mal im Jahr trächtig mit etwa fünf Jungen, die nach einem halben Jahr geschlechtsreif werden und sich dann ebenfalls weiter vermehren.

Die Stadt appelliert an alle Katzenhalter, sich rechtzeitig auf die neuen Vorgaben einzustellen und die Maßnahmen fristgerecht umzusetzen.

NEU: Film über Reinhardsachsen & Kaltenbrunn

Ihr möchtet Reinhardsachsen näher kennenlernen?

Anlässlich der 50-jährigen Eingemeindung nach Walldürn wurde ein Film erstellt, der Reinhardsachsen und Kaltenbrunn präsentiert. Schaut rein und lernt unsere Ortsteile kennen und lieben!

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Fünf neue Feuerwehrmitglieder verstärken unsere Abteilung

Am vergangenen Samstag haben fünf weitere Kameraden unserer Abteilungswehr erfolgreich ihre Truppmann 1 – Ausbildung abgeschlossen. Mit ihrem Abschluss verstärken sie ab sofort unsere Einsatzabteilung.

Unsere Feuerwehrabteilung umfasst damit nun 35 aktive Feuerwehrfrauen/Feuerwehrmänner.

Wir gratulieren den neuen Mitgliedern und freuen uns auf die gemeinsame Zusammenarbeit.

👍 Herzlichen Dank für euer Engagement für unsere Dorfgemeinschaft!

Machbarkeitsstudie Feuerwehrhaus Reinhardsachsen wird präsentiert

Am 8. April wird in der öffentlichen Sitzungen vom Ausschuss für Technik und Umwelt die Machbarkeitsstudie zu unserem Feuerwehrhausbau durch das Planungsbüro vorgestellt.
Die Machbarkeitsstudie sieht einen Abbruch der bestehenden Garage und einen
anschließenden Anbau an das Dorfgemeinschaftshaus vor.
Der genannte Anbau soll sich auf 250 m² Grundfläche erstrecken und neben der
Fahrzeuggarage weitere Lagerflächen für Kleinmaterial, Umkleidekabinen und ein Büro für den Abteilungskommandanten enthalten.

Die Sitzung beginnt um 18:30 Uhr im Haus der offenen Tür in Walldürn und ist öffentlich. Besucher sind willkommen.

Freigabe der 1. Tranche unserer Dorfflurbereinigung

Am 17. März konnten wir die Bewilligung der ersten Mittel für unsere Dorfflurbereinigung durch Herrn Minister Peter Hauk in Empfang nehmen. Nachdem bereits durch die Stadt Walldürn erste Gelder bereitgestellt wurden, stehen nun weitere 678.924,40 € zum Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Reinhardsachsen-Glashofen zur Verfügung. Im nächsten Schritt wird die Ausschreibung der Baumaßnahme und dann die Auftragsvergabe erfolgen.
Wenn alles gut verläuft, werden die Baumaßnahmen gegen Jahresende beginnen.

Diese Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein für die Zukunft unseres Dorfes. Mit der Flurbereinigung verbessern wir unsere Infrastruktur und stärken den ländlichen Raum.

Ein besonderer Dank gilt Herrn Minister Peter Hauk für seinen Einsatz für den ländlichen Raum und die Förderung solcher Maßnahmen. Ebenso danken wir besonders dem Amt für Flurneuordnung und Landesentwicklung für die fachliche Begleitung und die gute Zusammenarbeit, sowie der Stadt Walldürn und der Teilnehmer-Vorstandschaft für deren außerordentlichen Einsatz.

Nun geht es endlich los!

Im Rahmen des Verfahrens sollen rund 4,5 Mio. Euro investiert werden.

Verfahrensziele sind hierbei:

Maßnahmen der Dorferneuerung:

o Ausbau von Ortsstraßen, Ortswegen und Plätzen

o Bodenordnung in den beiden Ortsteilen Reinhardsachsen und Kaltenbrunn zur besseren Gestaltung und Erschließung der Grundstücke, um die Innenentwicklung zu aktivieren und zu fördern

o Regelung der Wasserführung/Schutz vor Oberflächenwasser

o Erneuerung von Brunnen

Maßnahmen in Feldlage:

o Ausbau von drei Gemeindeverbindungsstraßen, die insbesondere die angrenzenden land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen erschließen

o Modernisierung des vorhandenen Wegenetzes, um heutigen Anforderungen der Land- und Forstwirtschaft zu entsprechen

o Anerbengebiet: Bodenordnung in der Feldlage, wenn durch Teilnehmer gewünscht

o Verbesserung des Zuschnitts der landwirtschaftlichen Grundstücke

o rechtlich gesicherte Erschließung bisher unzureichend erschlossener Grundstücke

o Verbesserung / erstmalige Schaffung der Vorflut

o Minderung und Beseitigung von Erosionsproblemen

Maßnahmen für Natur und Landschaft

o Neupflanzung von (Obst-)Bäumen

o Aufwertung von Feldhecken

o Anlage von Grünland- und Saumstreifen

Lösung von Nutzungskonflikten

Regelung der rechtlichen Verhältnisse (Dienstbarkeiten)

Planentwurf Vorranggebietsplanung Regionalverband – Stellungnahme Gemeinderat / Stadtverwaltung

Durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz wurde seitens der Bundesregierung 2022 festgelegt, das bundesweit Flächen für die erneuerbare Energieerzeugung ausgewiesen werden müssen.

Seitens der Stadt Walldürn wurden daraufhin 2022 Vorrangflächen für Windenergie festgelegt, Hierbei wurden im Einklang mit den betroffenen Ortschafträten mögliche Flächen ausgesucht und dabei auf ein hoher Abstand von mind. 1.000 m zur Wohnbebauung geachtet.

Nachdem der Planungsauftrag inzwischen auf die Regionalverbände übertragen wurde, liegt nun ein 1. Teilregionalplan Windenergie Rhein-Neckar vor, der sich leider nur zu geringen Teilen mit den Walldürner Plänen deckt. So wurde uns betreffend das Gebiet Tannenäcker, welches nur ca. 500 m vom Erholungspark und Kaltenbrunn entfernt ist, wieder aufgenommen. Dieses Gebiet hat der Gemeinderat 2022 aus der Planung genommen, da die Abstände zur Wohnbebauung zu gering sind und die dadurch entstehende Umzingelung von Wettersdorf und Glashofen dagegen spricht.

Zu dem Regionalverband-Plan kann neben der Stadtverwaltung auch jeder Bürger/Bürgerin bis zum 13. Mai eine Stellungnahme abgegeben. Einwohner haben dazu ein Informationsblatt mit einer „Bedienungsanleitung“ für die Online-Abgabe erarbeitet und an die Haushalte verteilt. Weiter Ausgaben liegen in unserer Gemeindebücherei Reinhardsachsen.

Seitens Gemeinderat wurde am 15. April beschlossen, dass die Stadt Walldürn bei der Stellungnahme auf deren bisherige Planung (somit ohne Tannenäcker) pocht. Damit deckt sich dies mit der Entscheidung von unserem Ortschaftsrat, der das Gebiet Tannenäcker abgelehnt hat. Inwieweit das beim Regionalverband Gehör findet, bleibt abzuwarten.

Nutzen Sie die Gelegenheit der Stellungnahme bei dem Regionalverband. Viele Eingaben können wirken!

https://beteiligung-regionalplan.de/vrrn-windenergie

Eröffnung 24/7 Dorfladen Reinhardsachsen

Die offizielle Eröffnung von unserem Dorfladen erfolgte am 22. September.

Nochmals vielen Dank an alle die dabei waren und das Projekt unterstützt haben.

Der Lebensmittelautomat versorgt zukünftig die Einwohner der umliegenden Dörfer mit Lebensmitteln. Touristen können sich hier ebenfalls bedienen und das E-Bike aufladen. Eine Picknickbank ergänzt das Angebot.
Unser Kooperationspartner, Jochen Brenneis, wird den Verkaufsautomaten betreiben.

Dank der Leader-Regionalbudget-Förderung konnten wir das Projekt realisieren. Herzlichen Dank dafür!